Rene Jagersberger, BSc

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1. Geltung

Rene Jagersberger – im Folgenden als Werbegrafik-Designer bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Werbegrafik-Designers ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Werbegrafik-Designers bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote des Werbegrafik-Designers sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er ab dessen Zugang beim Werbegrafik-Designer gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Werbegrafik-Designer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass der Werbegrafik-Designer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. Als Auftragserteilung gilt auch die Inanspruchname von Leistungen, die nur in Verbindung mit dem Erstellen einer Website angeboten werden, wie zum Beispiel das Reservieren und Anmelden von Domains im Zuge einer Beratung. Nimmt der Kunde mittels der Dienstleistungen des Werbegrafik-Designers auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistung selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung bleibt vorbehalten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens, des Pressegesetzes und des Urheberrechtes einzuhalten.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Alle Leistungen des Werbegrafik-Designers (nach Übersendung als pdf oder bei online Inhalten als html Datei) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Korrekturabzüge bei Druckartikeln wie z.B. Visitenkarten, Drucksorten, Kuverts, Folder & Flyer etc. werden dem Auftragnehmer nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Mit der Freigabe des Auftragsgegenstandes übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Bei übersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern und Inhalten, trägt der Auftraggeber nach Freigabe die volle Haftung. Der Kunde wird den Werbegrafik-Designer unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Werbegrafik-Designer wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Werbegrafik-Designer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Werbegrafik-Designer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Werbegrafik-Designer schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner Webseiten / Projekte verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Auftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Des weiteren verpflichtet sich der Kunde, keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu veröffentlichen, die i.S.d. § 131 StGB zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen bzw. verharmlosen, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind sowie Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen. Das Verbreiten von Massen-E-mails über vom Werbegrafik-Designer installierten Newslettersystemen u.ä., sogenanntes Spamming, ist untersagt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen. Bei Stornierung des Auftrags im Programmierungsstadium wird der Betrag je nach Fortschritt berechnet, als Minimum wird jedoch zumindest 30% des Gesamtauftrages in Rechnung gestellt. Sind jedoch bereits alle Seiten fertiggestellt (entsprechend den Vorgaben des Auftragnehmers) ist ein Storno nicht mehr möglich. Der Werbegrafik-Designer behält sich in Ausnahmefällen vor, ohne Angabe von Gründen, von einem Auftrag zurückzutreten. Bis dahin erbrachte Leistungen vom Werbegrafik-Designer werden dann aber nicht in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind jedoch etwaige kostenpflichtige Leistungen von Drittanbietern.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

Der Werbegrafik-Designer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Der Werbegrafik-Designer wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine

Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Werbegrafik-Designer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Werbegrafik-Designer eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Werbegrafik-Designer. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Werbegrafik-Designers. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Werbegrafik-Designers – entbinden den Werbegrafik-Designer jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

Der Werbegrafik-Designer ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Werbegrafik-Designers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Werbegrafik-Designers eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Datenschutz

Der Werbegrafik-Designer informiert den Kunden hiermit, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert werden. Zur Vertragsdurchführung, insbesondere zur Registrierung von Domain-Namen oder Buchungen von Webspace Accounts u. Servern übermittelt der Werbegrafik-Designer notwendige Kundendaten an beteiligte Dritte. Zur Identifizierung des Domain-Inhabers werden diese Kundendaten öffentlich in sogenannten Whois Datenbanken registriert. Eine sonstige Verwendung von Kundendaten erfolgt nicht. Kundendaten werden nicht verkauft oder an unberechtigte Dritte weitergegeben.

8. Datensicherheit

Der Kunde selbst sorgt für die Sicherung von Daten und Materialien, die dem Werbegrafik-Designer zur Erstellung von Webseiten überlassen werden. Der Werbegrafik-Designer ist nicht verpflichtet, hiervon Sicherungskopien zu erstellen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass im Internet generell die Möglichkeit besteht, illegal sensible Daten abzufangen. Der Werbegrafik-Designer empfiehlt daher, nur mit größter Vorsicht Daten im Internet zu übertragen und Computer nicht ungesichert mit dem Internet zu verbinden bzw. wirklich sensible Daten persönlich an den Werbegrafik-Designer zu übergeben. Sofern nicht schriftlich zwischen Werbegrafik-Designer und Kunden schriftlich vereinbart gilt: Nach Übergabe der Webseite ist ausschließlich der Kunde für Backups (Datensicherungen) sowohl der Datenbanken als auch des FTP Servers bzw. jeglicher notwendigen Schritte der Datensicherung, verantwortlich. Bei Datenverlust, sei es selbst oder fremd verschuldet wie bei Angriffen von Hackern o.ä. haftet ausschließlich der Kunde.

9. Honorar

Wenn keine sonstigen Vereinbarungen existieren, entsteht der Honoraranspruch des Werbegrafik-Designers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Werbegrafik-Designer ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Werbegrafik-Designers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Werbegrafik-Designer erwachsenden Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Werbegrafik-Designers sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Werbegrafik-Designer schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird der Werbegrafik-Designer den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten des Werbegrafik-Designers, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Werbegrafik-Designer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Werbegrafik-Designers zurückzustellen.

10. Zahlung

Die Rechnungen des Werbegrafik-Designers werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 14 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Werbegrafik-Designers. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Werbegrafik-Designer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Werbegrafik-Designers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Werbegrafik-Designer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

11. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Werbegrafik-Designers ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Zeit- und Sachaufwand des Werbegrafik-Designers für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält der Werbegrafik-Designer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen dem Werbegrafik-Designer, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Werbegrafik-Designers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Werbegrafik-Designer zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Werbegrafik-Designers nicht zulässig. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in vom Werbegrafik-Designer gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist der Werbegrafik-Designers berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

12. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen des Werbegrafik-Designers einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos, Videos, Negative, Dias) und vom Werbegrafik-Designer programmierte Skripte und Webapplikationen als auch dem Kunden zur Verfügung gestellte Anwendungen und Webprojekte, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Werbegrafik-Designers und können vom Werbegrafik-Designer jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Werbegrafik-Designer darf der Kunde die Leistungen des Werbegrafik-Designers nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des Werbegrafik-Designers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Werbegrafik-Designer dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Änderungen von Leistungen des Werbegrafik-Designers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Werbegrafik-Designers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Werbegrafik-Designers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung des Werbegrafik-Designers erforderlich. Dafür steht dem Werbegrafik-Designer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Für die Nutzung von Leistungen des Werbegrafik-Designers bzw. von Werbemitteln, für die der Werbegrafik-Designer konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung des Werbegrafik-Designers notwendig. Dafür steht dem Werbegrafik-Designer im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

13. Kennzeichnung

Der Werbegrafik-Designer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Werbegrafik-Designer und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Werbegrafik-Designer ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seinen Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Der Werbegrafik-Designer behält sich vor, auf der Webseite des erstellten Internetauftritts einen auf das Internetangebot vom Werbegrafik-Designer verweisenden Link einzufügen, der entweder aus einer Grafik und/oder einem kurzen Text-Link bestehen kann, wobei das Erscheinungsbild der Webseite nicht beeinträchtigt wird.

14. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Werbegrafik-Designer schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch den Werbegrafik-Designer zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde dem Werbegrafik-Designer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Werbegrafik-Designer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den Werbegrafik-Designer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Werbegrafik-Designers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Werbegrafik-Designers beruhen. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.

15. Haftung

Der Werbegrafik-Designer wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des Werbegrafik-Designers für Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Werbegrafik-Designer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet der Werbegrafik-Designer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Werbegrafik-Designer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Werbegrafik-Designer haftet nicht für Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung. Der Werbegrafik-Designer übernimmt ferner keine Haftung für Leistungen oder Verfügbarkeiten, bei denen sich der Werbegrafik-Designer Drittanbietern bedient. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion von Servern und Email-Diensten.

16. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Werbegrafik-Designer ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Werbegrafik-Designers. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Werbegrafik-Designer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Werbegrafik-Designers örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Stand: Februar 2016